
Der Vertrag (Art 99) sieht ein Verfahren vor, gemäß dem die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten anhand laufender Berichte der Kommission auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik überprüft wird.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42413
Keine exakte Übereinkunft gefunden.